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Hans-Jürgen Steg ist zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien. ZIS Sprengnetter Zert (S) 

gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012

und Sachverständiger Immobilienbewertung D1 für Ein-  und Zweifamilienhäuser

Auszug aus dem Bau-Gesetzbuch: § 194 Definition des Verkehrswertes:

 

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Als geprüfter und zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Verkehrswertgutachten je nach Ziel und Zweck der Bewertung in Form von Vollgutachten oder Kurzgutachten nach neuesten Richtlinien und je nach Immobilienart im Sachwert- Vergleichswert- Ertragswertverfahren.

Verkehrswert-Gutachten - Vollgutachten

professionelle Immobilienbewertung

 

abgesehen von dem eigenen Wunsch zur Bestimmung seiner Vermögenswerte gibt es vielfältige Anlässe für eine professionelle Bewertung des Immobilienbesitzes, z.B.:

  • steuerliche Gründe

  • Erbschaftsangelegenheiten

  • Kauf und Verkauf / Teilverkauf

  • Ehescheidung

  • Zwangsversteigerung

  • Finanzierung und Versicherung

  • Enteignung / Entschädigung

 

Für wen sind die Kenntnisse in der Immobilienbewertung von Bedeutung? u.A.

Makler, Steuerberater, Bankmitarbeiter, Anwälte, Bau-/Vermessungsingenieure, Architekten, Betriebswirte

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Kurzgutachten - Marktwertermittlung - Werteinschätzung

die schnellere und günstigere Alternative

 

Das Kurzgutachten ist eine kompakte Form des Gutachtens. Es beinhaltet eine kurze und verständliche Begründung der Wertermittlung.

Es dient vor allem als Grundlage für den Verkauf und enthält wesentliche Informationen wie die Objektbeschreibung und eine Stellungnahme zum ermittelten Verkehrswert. Dabei sind detaillierte Berechnungen und Baubeschreibung sowie ausführliche Anlagen und öffentlich-rechtliche Besonderheiten meist nicht enthalten, weshalb ein Kurzgutachten juristisch nicht bindend ist und kein Vollgutachten ersetzt.

 

Das Kurzgutachten ist sinnvoll

  • zur persönlichen Vermögensübersicht

  • zum Verkauf einer Immobilie

  • zur Nachlassplanung

  • zur groben Bewertung einer steuerlichen Situation

und bietet Vorteile in Bezug auf Erstellungszeitraum und Kosten, z.B.:

  • Kurzgutachten für Wohnungseigentum: ab € 650,- zzgl. MwSt.

  • Kurzgutachten für 1-2-Familienhaus: ab € 950,- zzgl. MwSt.

  • Kurzgutachten für ein Mehrfamilienhaus: ab € 1.250,- zzgl. MwSt.

  • Erstellungszeitraum ca. 2-4 Wochen

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